Im Herzen Europas gelegen, hat sich Luxemburg zu einem wichtigen internationalen Finanzstandort entwickelt. Luxemburg gilt als die Hauptstadt des Private Banking in der Europäischen Union, als das bedeutendste Zentrum für die Verwaltung von Investmentfonds außerhalb der USA und als Standort erster Wahl für den auf paneuropäischer Ebene operierenden Lebensversicherungssektor in Europa.

Der Sitz von Lombard in Luxemburg bietet den Anlegern vier maßgebliche Vorteile:

Eine sichere "On-Shore"-Rechtsprechung

In der Vergangenheit bevorzugten zahlreiche vermögende Anleger aus Gründen der Vertraulichkeit und der Steuerersparnis Off-Shore-Finanzzentren. Diese Adressen weisen jedoch lückenhafte Regularien und mangelnden Anlegerschutz auf und wurden außerdem immer stärker von den europäischen Gesetzgebern und internationalen Körperschaften wie der OECD angegriffen. Das Ergebnis: Die Vertraulichkeit lässt nach und Off-Shore-Anlagen entwickeln sich zur schlechtesten aller Lösungen, bei der die Investoren ihre Vermögenswerte echten Gefahren aussetzen und dafür keine tatsächlichen bzw. keine nachhaltigen Erträge erzielen. Dagegen werden die luxemburgischen Bestimmungen von den EU-Richtlinien geregelt, die eine strenge Finanzkontrolle und -überwachung vorschreiben, um den Anlegern "on-shore" ein sicheres Umfeld zu bieten.

Eine steuerlich effiziente Basis

Alle Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge in luxemburgischen Lebensversicherungen können steuerfrei reinvestiert werden. Auch können Quellensteuern, die von verschiedenen Ländern erhoben werden, ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Selbstverständlich wird Ihre persönliche Steuersituation immer durch die Gesetze Ihres Wohnsitzlandes bestimmt. Dennoch bietet Ihnen der Status einer luxemburgischen Lebensversicherung zusätzliche Vorteile.

Luxemburgs einzigartiger Anlegerschutz

Die Luxemburger Gesetzgebung bietet einen maximalen Schutz für Lebensversicherungskunden. Hauptelement dieses Anlegerschutzes ist die gesetzliche Vorschrift, dass die Vermögenswerte aller Kunden bei einer unabhängigen, von der luxemburgischen Überwachungsbehörde ernannten Depotbank hinterlegt werden müssen. Diese Konstellation ist unter der Bezeichnung "Sicherheitsdreieck" bekannt.

Das System gewährleistet die gesetzliche Trennung der Vermögenswerte der Kunden von den Aktionären und Gläubigern der Versicherungsgesellschaft. Außerdem ist die Depotbank gesetzlich dazu verpflichtet, die Vermögen der Kunden "abzuriegeln" und die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen.


Finanzielle Privatsphäre

Die Luxemburger Gesetzgebung bietet einen optimalen Schutz der finanziellen Privatsphäre. Es ist ein schwerwiegender Verstoß für jede Finanzinstitution, Informationen über ihre Kunden an Dritte weiterzuleiten, außer wenn dies im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten geschieht. Auch wenn Vertraulichkeit an sich in Bezug auf die Vermögenserhaltung oder -planung keine Vorteile bringt, so schützt sie doch die Privatsphäre, die jeder Investor mit Recht für sich beansprucht.